Zum Inhalt springen

hexafarms GmbH

Nutzungsbedingungen

Version vom 04. Mai 2026


1.  Geltungsbereich

1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") gelten für alle Verträge, in denen die hexafarms GmbH, Friedrichstraße 114A, 10117 Berlin, Deutschland ("hexafarms") Software-as-a-Service und damit verbundene zusätzliche Dienstleistungen, wie in Abschnitt 2 weiter beschrieben, an einen Geschäftskunden (den "Kunden") erbringt. Die Bedingungen dienen der Regelung der Beziehung zwischen hexafarms und dem Kunden (gemeinsam die "Parteien") im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen und insbesondere der Definition der Rechte und Pflichten der Parteien.

2.  Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, haben diese Bedingungen Vorrang vor allen widersprüchlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.  Diese Bedingungen, zusammen mit dem Bestellformular (im Folgenden "Bestellformular") und allen anderen darin oder auf den Dienstleistungen ausdrücklich genannten Dokumenten, stellen eine rechtlich bindende Vereinbarung (den "Vertrag") zwischen hexafarms und dem Kunden dar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden von hexafarms schriftlich ausdrücklich akzeptiert. Die Bedingungen gelten für online bestellte oder in Textform vereinbarte Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Vertrag durch Klick oder durch Unterschrift zustande kommt.


2.  Dienstleistungen

2.1  Software

1.  hexafarms gewährt dem Kunden Zugang zu seiner webbasierten Softwareplattform zur Überwachung, Steuerung, Optimierung und Analyse von geschützten Anbausystemen und -betrieben über www.hexafarms.app und verwandte Subdomains ("Software").

2. Die Software besteht aus verschiedenen Funktionen und Modulen. Der Umfang und die Grenzen des Zugriffs des Kunden auf die Software, einschließlich der verfügbaren Funktionen und etwaiger anwendbarer Einschränkungen, hängen von den ausgewählten Produkten und dem im Bestellformular vereinbarten Umfang ab (einschließlich, wo zutreffend, Anbauflächen, Standorte und Hardwarebereitstellung). Das Recht zur Nutzung der Software gemäß diesen Bedingungen gilt nur für die im Bestellformular bezeichneten Produkte und den Umfang.

3. Jedes Produkt umfasst eine interne Überprüfung durch einen der landwirtschaftlichen Spezialisten von hexafarms zur Unterstützung in Bezug auf die abonnierten Produkte.

4. Jede Erweiterung des Umfangs der Dienstleistungen, einschließlich zusätzlicher Anbauflächen, Standorte, Pflanzen, Module, Benutzerkonten oder Hardwaregeräte, muss mit hexafarms koordiniert werden und erfordert die gegenseitige Zustimmung der Parteien in einem zusätzlichen oder geänderten Bestellformular, einschließlich einer Anpassung der Gebühren.

2.2 Produkte

Ertragsprognose

1. Im Rahmen des Produkts "Ertragsprognose" wird hexafarms dem Kunden Ertragsprognosen für verschiedene Pflanzen für die kommenden Tage und Wochen zur Verfügung stellen, um die Planungssicherheit zu verbessern und Über- und Unterproduktion im Vergleich zu den bestehenden Prognosemethoden des Kunden zu reduzieren. hexafarms wird dem Kunden auch eine benutzerdefinierte Übersicht über die Ertragsprognosen bereitstellen. Im Rahmen des Produkts "Ertragsprognose" wird hexafarms insbesondere die folgenden Dienstleistungen bereitstellen:

a. Kontinuierliche Ertragsprognosen für verschiedene Pflanzenarten am angegebenen Standort mit hoher Genauigkeit.

b. Nutzung von hardwaregestützten, computerassistierten, automatisierten Pflanzenerkennungs- und Registrierungssystemen.

c. Überwachung des Innenklimas und Visualisierungsfunktionen basierend auf Sensordaten.

2. Ab der Blütezeit werden kontinuierlich aktualisierte Prognosen über die Software bereitgestellt.

3. Das Dashboard der Software, das Prognosen für die kommenden Tage und Wochen anzeigt, ist auf allen internetfähigen Geräten zugänglich.

4. Die Preisgestaltung dieses Produkts basiert auf der Anzahl der Hektar und der Anzahl der Abteilungen (Bereiche mit ähnlichen Mikrobedingungen und Arten).

Pflanzenregistrierung

5. Dieses Produkt ermöglicht die Überwachung und Dokumentation von Pflanzen mithilfe kamerabasierten Daten. Es bietet eine Datenplattform und ein digitales Aufzeichnungssystem zur Erfassung von Pflanzenregistrierungsdaten. Im Rahmen des Produkts "Pflanzenregistrierung" wird hexafarms insbesondere die folgenden Dienstleistungen bereitstellen:

a. Digitale Pflanzenregistrierung, einschließlich automatisierter Daten zur Frucht- und Blütenzählung, die durch kamerabasierte Erkennungssysteme generiert werden.

b. Kontinuierliche Verarbeitung und Bereitstellung von Pflanzenregistrierungsdaten über die Software von hexafarms.

c. Eine Dateneingangsplattform und ein digitales Aufzeichnungssystem, das es dem Kunden ermöglicht, Erntedaten und manuelle Pflanzenregistrierungsdaten zu erfassen, zu speichern und zu verwalten.

d. Wo technisch machbar und separat vereinbart, Entwicklung und Integration zusätzlicher Funktionen zur Pflanzenregistrierung, beispielsweise Fruchtgröße, Stängeldurchmesser und ähnliche cropspezifische Parameter.

6. Die Preisgestaltung dieses Produkts basiert auf der Anzahl der eingesetzten Kameras.

Schädlinge & Krankheiten

7. Dieses Produkt ermöglicht die frühzeitige Erkennung, kontinuierliche Überwachung und umsetzbare Erkenntnisse zu Schädlingen und Krankheiten in den Kulturen des Kunden. Es kombiniert multimodale Sensorik, Computer Vision und fortschrittliche Analytik, um Ernteverluste zu minimieren und ein proaktives Management der Pflanzen Gesundheit zu unterstützen. Im Rahmen des Produkts "Schädlinge & Krankheiten" wird hexafarms insbesondere die folgenden Dienstleistungen bereitstellen:

a. Sammlung, Verarbeitung und Analyse relevanter bildbasierter, sensorbasierter und anderer pflanzenbezogener Gesundheitsdaten zur Erkennung von Indikatoren für Schädlinge und Krankheiten sowie zur Identifizierung von Anomalien oder Risikomustern.

b. Bereitstellung von Überwachungs-, Visualisierungs- und Dokumentationsfunktionen über die Software, einschließlich analytischer Erkenntnisse.

c. Generierung von Warnungen, Benachrichtigungen oder Risikoindikationen, wenn vordefinierte Schwellenwerte, Anomalien oder Indikatoren erkannt werden.

d. Sofern anwendbar und gesondert vereinbart, Integration zusätzlicher diagnostischer Eingaben (einschließlich Daten von Dritten oder Laboren) und Bereitstellung von Funktionen zur Überwachung der Schädlingspopulation (z. B. durch Insektenfallen).

8. Sofern im Bestellformular vereinbart, wird hexafarms das designated Anbaugebiet mit der für die Überwachung von Schädlingen und Krankheiten erforderlichen Hardware gemäß Abschnitt 2.3 ausstatten.

9. Die Preisgestaltung dieses Produkts basiert auf der Anzahl der Hektar und Abteilungen (Bereiche mit ähnlichen Mikrobedingungen und Arten) und/oder der Anzahl der Insektenfallen (sofern eingesetzt).

Sensorik

10. Dieses Produkt bietet Umwelt-Sensorik, Überwachungs- und Visualisierungsfunktionen für das Anbaugebiet des Kunden. Im Rahmen des Produkts "Sensorik" wird hexafarms insbesondere die folgenden Dienstleistungen bereitstellen:

a. Sammlung, Verarbeitung und Bereitstellung von sensorbasierten Umweltdaten, die Luftqualität, Licht, Bewässerung, Nährlösung und Substratparameter umfassen können.

b. Überwachungs-, Visualisierungs- und historische Analysefunktionen über die Software, einschließlich Dashboards und Reporting-Funktionen.

c. Sofern anwendbar und vereinbart, Integration mit den bestehenden Systemen des Kunden (einschließlich Klimasteuerungssystemen) und/oder Bereitstellung von Datenzugriffs-Schnittstellen (z. B. APIs), um die Integration in die Arbeitsabläufe des Kunden zu ermöglichen.

d. Generierung von Warnungen und Benachrichtigungen, wenn vordefinierte Schwellenwerte, Anomalien oder relevante Indikatoren erkannt werden.

11. Sofern im Bestellformular vereinbart, stellt hexafarms dem Kunden die für das Sensorprodukt erforderlichen Sensoren gemäß Abschnitt 2.3 zur Verfügung.

12. Die Preisgestaltung dieses Produkts basiert auf der Anzahl der eingesetzten Sensoren.

2.3 Hardware

5. Die Bereitstellung von Hardwarekomponenten variiert je nach abonniertem Produkt und gilt nur, wenn und soweit dies ausdrücklich im Bestellformular oder in einer Vertragsänderung vereinbart wurde. Sofern vereinbart, stellt hexafarms dem Kunden für die Dauer des Abonnements ein Hardwarepaket zur Verfügung, das erforderlich ist, um die optimale Funktion der Software für die abonnierten Produkte zu ermöglichen und/oder sicherzustellen, einschließlich seiner proprietären Kameras sowie einer Reihe von Sensoren, abhängig von den abonnierten Produkten, wie CO2-, Temperatur-, Feuchtigkeits-, PAR-, DLI- und VPD-Sensoren (die "Hardware"). Die genaue Zusammensetzung und Konfiguration der Hardware wird zwischen den Parteien während des Onboarding-Gesprächs im Rahmen der abonnierten Produkte vereinbart.

6. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird alle Hardware nur auf Miet-/Leasingbasis bereitgestellt und bleibt jederzeit Eigentum von hexafarms. Der Kunde erhält ein eingeschränktes Nutzungsrecht an der Hardware, das ausschließlich im Zusammenhang mit den abonnierten Produkten während der Laufzeit gilt.

7. Die Installation und Integration der Hardware erfolgt durch die im Bestellformular benannte Partei. Die Hardware wird im vorgesehenen geschützten Anbaugebiet installiert und, wo erforderlich, in die Klimakontrollsysteme des Kunden integriert. Der Kunde hat alle angemessene Zusammenarbeit zu leisten, die für die Installation und Integration erforderlich ist, einschließlich des Zugangs zu den relevanten Einrichtungen und Systemen. Die Parteien vereinbaren einen Termin für die Installation, soweit die Installation von hexafarms durchgeführt werden soll. hexafarms haftet nicht für Verzögerungen, die durch Umstände außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle oder durch das Versäumnis des Kunden, die erforderliche Zusammenarbeit zu leisten, verursacht werden. Wenn die Installation vom Kunden durchgeführt wird, hat der Kunde die angemessenen Anweisungen und Dokumentationen von hexafarms zu befolgen.

2.4 Nutzung von KI in der Software

8. Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Funktionen der Software, einschließlich Ertragsprognosen, Flächenregistrierung, Schädlingserkennung und Umweltanalysen, auf algorithmischen Modellen, Datenanalysen sowie Technologien der künstlichen Intelligenz oder des maschinellen Lernens basieren. Diese Technologien verarbeiten bildbasierte, sensorbasierte und andere kultivierungsbezogene Daten, um Prognosen, Erkennungen, Risikohinweise und analytische Erkenntnisse zu generieren. Aufgrund der probabilistischen und datengestützten Natur solcher Technologien können die Ergebnisse von der Datenqualität, den Umweltbedingungen und den Modellannahmen beeinflusst werden. hexafarms unternimmt kommerziell angemessene Anstrengungen, um seine Modelle und analytischen Methoden zu entwerfen, zu testen und kontinuierlich zu verbessern; jedoch garantiert hexafarms nicht, dass die von der Software generierten Prognosen, Erkennungen, Warnungen, Empfehlungen oder anderen Ergebnisse vollständig, genau, für einen bestimmten Zweck geeignet oder fehlerfrei sind.

9. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die unabhängige Bewertung aller Ergebnisse und für die Entscheidungsfindung sowie die Umsetzung aller operativen, agronomischen und kommerziellen Entscheidungen, die auf diesen Ergebnissen basieren. Die Software unterstützt die Entscheidungsfindung, ersetzt jedoch nicht die professionelle agronomische Bewertung oder die unabhängige Überprüfung. hexafarms gibt keine agronomischen Ratschläge und übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die der Kunde auf der Grundlage von Ergebnissen, Warnungen oder Empfehlungen trifft, die von der Software generiert wurden. Insbesondere bleibt der Kunde allein verantwortlich für alle Maßnahmen zum Pflanzenschutz (einschließlich der Auswahl und Anwendung von Pestiziden) und für die Überprüfung der Ergebnisse, wo dies angemessen ist. hexafarms haftet nicht für Verluste, Ernteschäden, Ertragsminderungen oder andere nachteilige Auswirkungen, die aus solchen Entscheidungen resultieren, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

2.5  Aktualisierungen und Funktionsänderungen

Die Software unterliegt einer fortlaufenden Weiterentwicklung und Modifikationen, einschließlich temporärer oder permanenter Hinzufügung oder Entfernung von Funktionen und, falls erforderlich, Leistungsänderungen (zum Beispiel durch Updates oder die Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards). Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, wird der Kunde rechtzeitig im Voraus über wesentliche Änderungen der Leistung informiert, die nicht nur geringfügige Auswirkungen auf die vereinbarte Nutzung der Software haben. Solche Änderungen berechtigen den Kunden nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags oder zur Anpassung der gezahlten Abonnementgebühren, vorausgesetzt, die Kernfunktionalität des abonnierten Produkts bleibt im Wesentlichen unverändert.


3. Zugang zu den Dienstleistungen

1. Die Dienstleistungen sind für den Kunden über die Software in der jeweiligen aktuellen Version zugänglich. Die Software wird auf einem Host-Server bereitgestellt, der von hexafarms oder einem Drittanbieter betrieben wird, und kann über eine Weboberfläche auf jedem internetfähigen Gerät aufgerufen werden. Um vollen Zugang zu den Dienstleistungen zu erhalten, muss der Kunde möglicherweise ein oder mehrere Benutzerkonten registrieren und erstellen.

2. Der Kunde stellt sicher, dass alle von hexafarms bereitgestellten Zugangsdaten und Benutzerkonten nur für die internen Geschäftszwecke des Kunden und nur in Verbindung mit den abonnierten Produkten und dem zwischen den Parteien vereinbarten Verwendungszweck verwendet werden.

3. Der Kunde ist verantwortlich für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit aller Zugangsdaten. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner Konten durchgeführt werden, und hat hexafarms unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er den Verdacht hat, dass Zugangsdaten kompromittiert wurden.

4. Der Kunde hat alle angemessenen Kooperationen bereitzustellen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich des Zugangs zu relevanten Räumlichkeiten und Systemen, wo die Installation, Wartung oder Instandhaltung von Hardware erforderlich ist.


4. Rechte und Pflichten von hexafarms

1. hexafarms hat:

a. dem Kunden die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis im Rahmen dieses Vertrags bereitzustellen;

b. angemessene Sorgfalt und Fachkenntnis anzuwenden, um die Dienstleistungen virenfrei und frei von anderen schädlichen Softwareprogrammen zu halten;

c. regelmäßig Wartungs- oder Verbesserungsarbeiten an den Dienstleistungen und ihrer Infrastruktur durchzuführen, garantiert jedoch nicht, dass die Dienstleistungen ohne Unterbrechung oder Störung funktionieren. Der Kunde erkennt an, dass dies von Zeit zu Zeit zu vorübergehenden Verzögerungen und Unterbrechungen führen kann. Wo es angemessen möglich ist, wird hexafarms den Kunden im Voraus über potenzielle Unterbrechungen informieren;

d. dem Kunden während der Geschäftszeiten des Unternehmens angemessene Unterstützung zu bieten, es sei denn, es wurde im Bestellformular etwas anderes vereinbart.

2. hexafarms kann:

a. Dritte für alle seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag beauftragen. hexafarms bleibt dem Kunden gegenüber für seine Subunternehmer verantwortlich und stellt sicher, dass die Subunternehmer an angemessene Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen gebunden sind, soweit dies in diesem Vertrag festgelegt ist; und

b. den Zugang zu den Dienstleistungen oder dem Konto des Kunden basierend auf einer angemessenen Feststellung der Vorkommen oder der Möglichkeit des Auftretens von illegalen oder rechtswidrigen Aktivitäten, betrügerischer Nutzung oder versuchter betrügerischer Aktivitäten auszusetzen. Im Falle einer Aussetzung bleibt der Kunde für alle während der Aussetzungszeit angefallenen Gebühren und Kosten verantwortlich.


5. Gebühren

5.1 Gebühren und Gebührenanpassung

1. Die Nutzung der Software unterliegt der Zahlung der Gebühren, die sich aus dem zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Abonnement und den Produkten ergeben.

2. Sofern nicht anders angegeben, werden die Preise ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern oder Abgaben angegeben. Die Gebühren für das gewählte Abonnement sind im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum fällig.

3. hexafarms kann seine Abonnementgebühren von Zeit zu Zeit anpassen. Preisänderungen oder Änderungen am Abonnement von hexafarms gelten frühestens nach Ablauf der aktuellen Abonnementlaufzeit. Käufer können solchen Preisänderungen widersprechen, indem sie hexafarms innerhalb einer Frist von 30 Tagen schriftlich benachrichtigen. Im Falle eines Widerspruchs und sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bleibt die aktuelle Preisgestaltung für den Rest der aktuellen Abonnementlaufzeit in Kraft, nach der das Abonnement nicht verlängert wird. Die Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware sind im Bestellformular aufgeführt.

5.2 Rechnungsstellung

4. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, stellt hexafarms die erste Rechnung für die einmalige Hardwaregebühr (sofern zutreffend) und die erste Abonnementgebühr bei Unterzeichnung des Vertrags aus. Die Rechnung deckt den vereinbarten Abrechnungszeitraum ab und ist im Voraus fällig. Der Abrechnungszeitraum ergibt sich aus dem zwischen den Parteien vereinbarten Abonnement (zum Beispiel monatliche oder jährliche Abrechnung). Für nachfolgende Abrechnungszeiträume wird die Rechnung im Voraus zu Beginn jedes solchen Zeitraums ausgestellt.

5. Zusätzliche Dienstleistungen werden nach Erbringung monatlich in Rechnung gestellt.

6. hexafarms ist berechtigt, Rechnungen elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Der Kunde erklärt sich bereit, alle Risiken zu tragen, die sich aus der Übertragung per E-Mail ergeben, einschließlich Verzögerungen, Zustellfehlern, Datenabfang oder -manipulation.

5.3 Zahlungsbedingungen

7. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Jegliches Recht auf Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abzug, Gegenforderung oder Einbehaltung von Zahlungen, die aus dem Vertrag gegenüber hexafarms fällig sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder endgültig entschiedene Ansprüche.

8. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mitteilung in Verzug. Sollte der Kunde einen Zahlungsrückstand innerhalb von 14 Tagen nach einer von hexafarms gesendeten Mitteilung nicht beheben, kann hexafarms den Zugang des Kunden zur Software oder zu den damit verbundenen Dienstleistungen so lange aussetzen oder einschränken, wie der Kunde im Verzug ist. In diesem Fall bleibt der Kunde für alle während der Aussetzungszeit anfallenden Gebühren und Kosten verantwortlich.


6. Rechte und Pflichten des Kunden

6.1 Kooperationspflichten

Ertragsprognose

a. Historische und wöchentliche Erntedaten: Um die optimale Funktion der Software sicherzustellen und die Genauigkeit der Algorithmen zu verbessern, hat der Kunde (i) hexafarms die relevanten historischen Erntedaten gemäß den Vorgaben während des Onboardings zur Verfügung zu stellen und (ii) tatsächliche Erntedaten mindestens einmal pro Woche in die Software hochzuladen, sowohl auf Basis der Anbaufläche als auch aggregiert nach Sorte (oder vergleichbarer Kultur-/Sortengruppierung). Wenn der Kunde die erforderlichen wöchentlichen Erntedaten nicht hochlädt, kann die Software möglicherweise keine Ertragsprognosen anzeigen.

b. Kamerawartung: Wo kamerabasierte Funktionen Teil des abonnierten Produkts sind, hat der Kunde sicherzustellen, dass die Kameralinsen sauber und ungehindert sind, soweit dies für die ordnungsgemäße Funktion der Computer Vision-Modelle erforderlich ist.


Pflanzenregistrierung

a. Der Kunde stellt sicher, dass die Kameralinsen sauber und ungehindert gehalten werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Funktion der Computer Vision Modelle erforderlich ist.

b. Es gelten keine regelmäßigen Datenübertragungsverpflichtungen für den Kunden im Rahmen dieses Produkts, es sei denn, es wurde im Bestellformular etwas anderes vereinbart.


Schädlinge & Krankheiten

a. Kamerawartung: Wo Kameras eingesetzt werden, stellt der Kunde sicher, dass die Kameralinsen sauber und ungehindert gehalten werden, soweit dies für die ordnungsgemäße Funktion der relevanten Erkennungsmodelle erforderlich ist.

b. Rückmeldung: Der Kunde informiert hexafarms über alle bestätigten Funde von Schädlingen oder Krankheiten in den Anbaugebieten und stellt relevante Details (wie Art, Standort und Zeitpunkt) bereit, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, um die Modellvalidierung und kontinuierliche Verbesserung zu unterstützen.


Sensorik

Im Rahmen dieses Produkts ist der Kunde nicht verpflichtet, regelmäßige Datenübertragungen vorzunehmen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes im Bestellformular vereinbart.

6.2 Allgemeine Verpflichtungen des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software und die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag, diesen Bedingungen und geltendem Recht zu nutzen und darf keine Daten oder Materialien übermitteln oder verarbeiten, die rechtswidrig sind, die Rechte Dritter verletzen oder schadhafter Code enthalten. Der Kunde darf die Dienstleistungen nicht für illegale Aktivitäten oder in einer Weise nutzen, die das geistige Eigentum oder den Ruf von hexafarms schädigen könnte.

2. Der Kunde stellt alle erforderliche Zusammenarbeit bereit, die für die Erbringung der Dienstleistungen vernünftigerweise erforderlich ist, einschließlich der rechtzeitigen Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Daten. hexafarms ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Fehler oder Störungen, die aus unvollständigen, falschen oder unsachgemäß formatierten Daten resultieren, die vom Kunden bereitgestellt werden.

3. Wo die Bereitstellung der Dienstleistungen die Installation, Wartung, Instandhaltung, Deinstallation und/oder Integration in die Systeme des Kunden erfordert, hat der Kunde hexafarms und dessen Personal (oder Subunternehmer) während der normalen Geschäftszeiten (oder wie sonst angemessen erforderlich) angemessenen Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten, Anbauflächen und Systemen zu gewähren.

4. Wenn die Bereitstellung der Software oder der Dienstleistungen aufgrund der Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden oder aufgrund anderer Umstände, für die der Kunde verantwortlich ist, verzögert wird, trägt der Kunde die Nachteile und zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen.

5. Der Kunde hat hexafarms unverzüglich über etwaige Fehler oder Mängel zu informieren und hexafarms bei der Analyse und Behebung solcher Fehler oder Mängel angemessen zu unterstützen.

6. Der Kunde darf die Software nicht in einer Weise verwenden, die (i) die Sicherheit oder Integrität beeinträchtigt, (ii) eine unangemessene Belastung der Infrastruktur von hexafarms verursacht oder (iii) automatisiertes Scraping oder ähnlichen unbefugten automatisierten Zugriff beinhaltet.

7. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Aufrechterhaltung angemessener Datensicherungen seiner eigenen Daten.

6.3 Pflichten in Bezug auf Hardware

1. Der Kunde hat die Hardware mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und die Hardware nur gemäß der geltenden Dokumentation und für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Der Kunde darf die Hardware nicht modifizieren, zerlegen, reparieren oder anderweitig damit eingreifen und darf keine Etiketten, Markierungen oder Seriennummern entfernen oder unkenntlich machen.

2. Der Kunde ist voll verantwortlich für jeglichen Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Hardware, die auf seinen Räumlichkeiten auftritt, unabhängig von der Ursache, mit Ausnahme von Schäden, die durch normalen Verschleiß oder Mängel, die hexafarms zuzurechnen sind, entstehen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung erklärt sich der Kunde bereit, hexafarms die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der betroffenen Hardware zu erstatten.

3. Der Kunde wird die Hardware strikt gemäß den Installationsrichtlinien und technischen Dokumentationen von hexafarms betreiben. Wo die technische Dokumentation Umwelt- oder technische Betriebsparameter (einschließlich Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Spezifikationen der Stromversorgung oder Lastgrenzen) angibt, stellt der Kunde sicher, dass diese Parameter jederzeit eingehalten werden.

4. Der Kunde wird alle Wartungsmaßnahmen, die in der technischen Dokumentation und diesem Vertrag erforderlich sind, in den festgelegten Intervallen durchführen. Der Kunde wird den Betrieb jeder Hardwareeinheit, die Anzeichen von Fehlfunktionen, Überhitzung oder physischer Beschädigung zeigt, sofort einstellen und vom Stromnetz trennen und hexafarms ohne unangemessene Verzögerung benachrichtigen.

5. Bei Beendigung oder Ablauf des Abonnements oder der abonnierten Produkte hat der Kunde alle Hardware, die mit den beendeten Produkten in Zusammenhang steht, in gutem Zustand und ohne unangemessene Verzögerung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 14 Tagen, auf Kosten von hexafarms zurückzugeben, es sei denn, es wurde im Bestellformular oder anderswo etwas anderes vereinbart.

6. Wenn die Installation der Hardware durch den Kunden im Bestellformular vereinbart ist, erfolgt die Installation durch qualifiziertes Personal, das die in der technischen Dokumentation angegebenen Anforderungen erfüllt. Der Kunde ist verantwortlich für die umgehende Inspektion der Hardware nach der Lieferung und muss etwaige Mängel melden, die die Funktionsfähigkeit der Hardware unter normalen Betriebsbedingungen beeinträchtigen (jeweils ein "Mangel"). Wenn der Kunde hexafarms nicht innerhalb einer (1) Woche nach der Lieferung schriftlich über etwaige Mängel informiert, gilt die Hardware als vom Kunden akzeptiert.

7. Wenn ein Mangel ordnungsgemäß gemeldet wird, wird hexafarms nach eigenem Ermessen entweder die betroffene Hardware reparieren oder ersetzen. Weitere Ansprüche unterliegen den in Abschnitt 10 dieses Vertrags festgelegten Einschränkungen und Ausschlüssen.


7. Geistiges Eigentum & Nutzungsrecht

1. hexafarms gewährt dem Kunden ein begrenztes, nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software (einschließlich Updates) und den damit verbundenen Dienstleistungen für die Dauer und im Rahmen des Vertrags und ausschließlich für die vereinbarten Anbauflächen und abonnierten Produkte. Das Nutzungsrecht gewährt dem Kunden keine weiteren Rechte an der Software, wie z.B. geistige Eigentums- oder Eigentumsrechte. hexafarms behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an der Software und den Dienstleistungen vor, einschließlich aller Urheberrechte, Erfindungen, Marken, Designs, Domainnamen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Daten und anderer immaterieller Eigentumsrechte.

2. Der Kunde behält das Eigentum an allen Daten, Dokumenten und Informationen, die vom Kunden in die Dienstleistungen eingegeben oder hochgeladen werden, sowie an den Ergebnissen und Ausgabematerialien, die aus diesen Daten durch die Nutzung der Software generiert werden (gemeinsam "Kundendaten"). Der Kunde gewährt hexafarms:

– das begrenzte, nicht übertragbare Recht, auf die Kundendaten zuzugreifen, sie zu nutzen und zu verarbeiten, um dem Kunden die Dienstleistungen gemäß dem Vertrag bereitzustellen; und

– das unbegrenzte, unwiderrufliche und ewige Recht, auf die Kundendaten zuzugreifen, sie zu nutzen und zu verarbeiten (i) für Forschung und Entwicklung, Analyse und Verbesserung der Dienstleistungen, einschließlich Qualitätssicherung, Fehleranalyse und Modellanpassung innerhalb der abonnierten Produkte, und (ii) in anonymisierter und aggregierter Form für beliebige Zwecke, einschließlich externer Zwecke und für das Training von Modellen oder Algorithmen.

3. hexafarms kann Leistungs-, Analyse- oder Nutzungsdaten sammeln, generieren und ableiten, die sich auf den Zugriff des Kunden auf oder die Nutzung der Dienstleistungen beziehen (z. B. Leistungskennzahlen, Nutzungsmuster, Fehlerprotokolle) ("Nutzungsdaten"). Nutzungsdaten enthalten keine Kundendaten in identifizierbarer Form. hexafarms behält sich das Recht vor, den Kunden um Feedback durch Formulare, Fragebögen und Umfragen zu bitten, um ihre Dienstleistungen zu verbessern ("Feedback"). hexafarms kann Nutzungsdaten und/oder Feedback ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur Verbesserung der Dienstleistungen sowie für Sicherheits-, Support-, Wartungs-, Produkt- und Betriebsmanagement- sowie Forschungs- und Entwicklungszwecke verwenden. Nutzungsdaten und Feedback gehören ausschließlich hexafarms.

4. Wenn hexafarms kundenspezifische analytische oder maschinelle Lernmodelle auf der Grundlage von Kundendaten für die Erbringung der Dienstleistungen entwickelt oder konfiguriert, bleiben solche Modelle Teil der proprietären Technologie von hexafarms. Der Kunde erhält keine separaten Rechte an solchen Modellen über das Recht hinaus, die Dienstleistungen während der Laufzeit zu nutzen. hexafarms kann die zugrunde liegenden Algorithmen, Methoden und Basisparameter, die für solche kundenspezifischen Modelle verwendet werden, für andere Anwendungsfälle wiederverwenden und weiterentwickeln, vorausgesetzt, dass keine Kundendaten in identifizierbarer Form offengelegt oder wiederverwendet werden.

5. Kundendaten werden während der Laufzeit und bis zu 1 Jahr danach aufbewahrt, es sei denn, der Kunde beantragt die Löschung. Auf schriftlichen Antrag zur Kontokündigung können Kundendaten innerhalb von 90 Tagen gelöscht werden.

6. Der Kunde hat nicht das Recht:

a. den Quell- oder Objektcode der Software (oder Teile davon) ohne ausdrückliche Zustimmung von hexafarms zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu bearbeiten (einschließlich Fehlerkorrekturen), zu reproduzieren oder anderweitig zu verwenden. Die systematische Abfrage (z. B. Scraping) von Inhalten aus der Software oder den Diensten außerhalb der vorgesehenen Nutzung der Dienste für irgendeinen Zweck ohne vorherige schriftliche Genehmigung von hexafarms ist strengstens untersagt.

b. die Software oder einzelne Komponenten davon an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren oder anderweitig zu übertragen.

c. die Software Dritten zur Verfügung zu stellen, ob gegen Zahlung oder kostenlos.

d. abgeleitete Werke auf der Grundlage der gesamten Software oder eines Teils davon oder von Inhalten, die über die Software verfügbar sind, zu erstellen.

e. bestehende Schutzmechanismen der Software gegen unbefugte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist notwendig, um eine reibungslose Nutzung zu ermöglichen. Urheberrechtshinweise, Seriennummern und andere Merkmale, die zur Identifizierung der Software dienen, dürfen ebenfalls nicht entfernt oder geändert werden.


8. Datenschutz

1. Die Dienstleistungen sind nicht dafür ausgelegt oder bestimmt, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Der Kunde darf keine personenbezogenen Daten als Teil der Kundendaten übermitteln. Wenn der Kunde dennoch personenbezogene Daten hochlädt, bleibt der Kunde der Datenverantwortliche und hexafarms handelt nur als Auftragsverarbeiter zu dem begrenzten Zweck, die Dienstleistungen bereitzustellen. In einem solchen Fall können die Parteien ihre Pflichten in Bezug auf den Datenschutz in einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung weiter definieren, wobei die Bestimmungen der Vereinbarung zur Datenverarbeitung Vorrang haben.

2. hexafarms verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (insbesondere Kontaktdaten, Abrechnungs- und Zahlungsinformationen) in eigener Verantwortung ausschließlich insoweit, als dies für die Vertragsverwaltung, Abrechnung, Kundenbeziehungsmanagement und den sicheren Betrieb der Dienstleistungen erforderlich ist. Diese Verarbeitung basiert auf der Erfüllung eines Vertrags und auf den berechtigten Interessen von hexafarms am sicheren und effizienten Betrieb der Dienstleistungen. hexafarms schützt die gesammelten personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und in Übereinstimmung mit den in der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von hexafarms, die unter https://hexafarms.com/utility/privacy-policy verfügbar ist.

3. hexafarms behält sich das Recht vor, anonymisierte Datensätze für interne Zwecke aufzubewahren. Der Kunde kann beantragen, dass eine solche Aufbewahrung nicht erfolgt, indem er hexafarms eine schriftliche Mitteilung sendet.

4. Für Kunden, die dem EU-Datenakt unterliegen, gilt der EU-Datenakt-Anhang (wie angehängt oder verfügbar unter hexafarms.com/data-act). Die Parteien verpflichten sich, die darin enthaltenen Anforderungen vollständig einzuhalten, und erkennen an, dass der EU-Datenakt-Anhang ein integraler Bestandteil dieses Vertrags ist.


9. Garantie

1. hexafarms trifft alle angemessenen Maßnahmen, um einen zuverlässigen Betrieb der Software sicherzustellen. Der Kunde erkennt jedoch an, dass Fehlfunktionen, Unterbrechungen oder Störungen der Software selbst bei größter Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden können und dass ein ununterbrochener und fehlerfreier Betrieb der Software nicht garantiert werden kann.

2. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder im Vertrag gewährt, werden die Software, die Hardware und die Dienstleistungen auf einer "wie sie ist" und "wie verfügbar" Basis bereitgestellt, und hexafarms gibt keine Garantien oder Zusicherungen jeglicher Art in Bezug auf die Software, Hardware oder Dienstleistungen. Insbesondere garantiert hexafarms nicht, dass die Software, Hardware und Dienstleistungen die spezifischen Erwartungen des Kunden erfüllen oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind, es sei denn, dies wurde schriftlich ausdrücklich vereinbart. Jegliche weitere Garantie ist ausgeschlossen.


10. Haftung

1. hexafarms haftet nicht für einen Missbrauch seiner Dienstleistungen durch den Kunden zu Zwecken außerhalb des im Vertrag festgelegten vorgesehenen Rahmens.

2. hexafarms haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, sowie für Schäden, die aus schuldhaftem Verletzen von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz resultieren.

3. In allen anderen Fällen ist die Haftung von hexafarms für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, auf Verstöße gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen beschränkt, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann, und diese Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beschränkt.

4. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet keine der Parteien der anderen Partei gegenüber für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, Gewinnverluste, Umsatzverluste, Datenverluste, Nutzungsverluste, Geschäftsverluste oder Betriebsunterbrechungen, unabhängig von der rechtlichen Grundlage und unabhängig davon, ob die Möglichkeit solcher Schäden vorhersehbar war oder nicht.

5. Soweit nach geltendem Recht zulässig und mit Ausnahme von (i) den Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag und (ii) jeglicher Haftung einer Partei, die nach geltendem zwingendem Recht nicht begrenzt werden kann, einschließlich der in Abschnitt 10.2 genannten Fälle, ist die gesamtschuldnerische Haftung jeder Partei, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Dienstleistungen entsteht, unabhängig von der rechtlichen Grundlage, auf die vom Kunden an hexafarms im Rahmen des Vertrags während des 12-Monats-Zeitraums, der dem Ereignis, das erstmals zu einer solchen Haftung führt, unmittelbar vorausgeht, gezahlten Gebühren beschränkt. Wenn mehrere Ereignisse zusammen eine Haftung begründen, wird der 12-Monats-Zeitraum ab dem ersten solchen Ereignis gemessen.

6. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung in Mietverträgen finden grundsätzlich Anwendung. Die Anwendung von § 536a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches und die strenge Gefährdungshaftung gemäß § 536a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für bereits bei Vertragsschluss bestehende Mängel sind jedoch ausgeschlossen.

7. Die Einschränkungen in diesem Abschnitt gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragten der Parteien.


11. Entschädigung

1. Im Falle eines Drittanspruchs, der behauptet, dass die Nutzung der Software durch den Kunden gemäß dem Vertrag ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, kann hexafarms nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) das Recht beschaffen, dass der Kunde die Software weiterhin nutzen kann, (ii) die Software oder den entsprechenden Teil so modifizieren oder ersetzen, dass sie nicht mehr verletzend ist und dabei im Wesentlichen gleichwertige Funktionalität bietet, oder (iii) wenn weder (i) noch (ii) wirtschaftlich sinnvoll ist, das Recht des Kunden zur Nutzung des betroffenen Teils der Software kündigen und alle im Voraus gezahlten Gebühren anteilig für den Zeitraum nach der Beendigung der Nutzung des betroffenen Teils zurückerstatten.

2. Der Kunde stellt hexafarms sowie deren leitende Angestellte, Direktoren und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Haftungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich Vergleichskosten und angemessener Anwaltsgebühren) Dritter frei und hält sie schadlos, die sich auf Daten, Inhalte oder andere Materialien beziehen, die vom Kunden bei der Nutzung der Software oder der Dienstleistungen bereitgestellt, hochgeladen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, oder die aus einem Verstoß des Kunden gegen diese Bedingungen, den Vertrag oder geltendes Recht resultieren.

3. Als Bedingung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß dieser Klausel muss die Partei, die Schadensersatz verlangt, die andere Partei unverzüglich in Textform über den Anspruch informieren, der anderen Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und den Vergleich der Angelegenheit gewähren (es sei denn, dass ein Vergleich, der nicht-monetäre Verpflichtungen für die entschädigte Partei auferlegt, deren vorherige Zustimmung erfordert, die nicht unangemessen verweigert werden darf) und der anderen Partei angemessen auf eigene Kosten kooperieren.


12. Laufzeit und Kündigung

12.1 Vertragsbeginn und Laufzeit

1. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien oder wie im Bestellformular anderweitig vereinbart in Kraft ("Beginn-Datum").

2. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, einschließlich der Zahlungsverpflichtungen, beginnen mit dem Startdatum, unabhängig davon, an welchem Datum der Kunde Zugang zu den Dienstleistungen erhält oder mit der operativen Nutzung beginnt. Der Zugang zu den Dienstleistungen kann separat aktiviert werden, gemäß dem vereinbarten Zeitplan oder Onboarding-Prozess.

3. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die ursprüngliche Laufzeit des Vertrags zwölf (12) Monate ("Ursprüngliche Laufzeit"). Mehrjährige Abonnementlaufzeiten können im Bestellformular vereinbart werden.

4. Sofern der Vertrag nicht gemäß diesen Bedingungen gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils zwölf (12) Monaten ("Verlängerungslaufzeit"). Die ursprüngliche Laufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten werden zusammen als "Laufzeit" bezeichnet.

12.2 Kündigung

5. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung jederzeit kündigen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und es versäumt, diese innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung zu beheben. Eine wesentliche Vertragsverletzung umfasst unter anderem (i) die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden und (ii) die Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarer Verfahren gegen die andere Partei.

6. In allen anderen Fällen kann jede Partei den Vertrag in Textform mindestens 3 Monate vor Ende der ursprünglichen Laufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit kündigen. Die Kündigung wird am Ende der dann aktuellen Abonnementlaufzeit wirksam und berechtigt den Kunden nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren für diese Laufzeit.

7. Die Kündigung hat keinen Einfluss auf Rechte oder Verpflichtungen, die vor dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung entstanden sind. Insbesondere bleibt der Kunde verpflichtet, alle fälligen Abonnementgebühren für die gesamte Laufzeit des Vertrags zu zahlen, einschließlich für Zeiträume, in denen die Dienstleistungen nicht genutzt wurden.

8. Wenn der Vertrag mehrere Produkte mit unterschiedlichen Laufzeiten umfasst, muss die Kündigung separat für jedes betroffene Produkt erklärt werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Jede solche Kündigung tritt erst am Ende der jeweiligen Laufzeit des betreffenden Produkts in Kraft. Unterschiedliche Laufzeiten gelten nur, wenn Produkte nach dem Startdatum hinzugefügt werden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Um Zweifel auszuschließen, unterliegen alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgewählten Produkte derselben Laufzeit.


13. Vertraulichkeit

1. Die Parteien können sich gegenseitig vertrauliche Informationen ("vertrauliche Informationen") offenlegen. Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, wie z. B. organisatorische Informationen, Kundendatenbanken, Funktionalitäten und Merkmale der Dienstleistungen oder Informationen, die anderweitig als vertraulich gekennzeichnet wurden oder die vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können und dem Kunden oder hexafarms zugeordnet werden können.

2. Öffentlich zugängliche oder zugängliche Informationen, Informationen, die rechtmäßig und uneingeschränkt empfangen oder unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurden, gelten nicht als vertrauliche Informationen.

3. Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen zu schützen, die aufgrund des Vertrags zugänglich oder bekannt werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach der Beendigung des Vertrags in Kraft.

4. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an ihre Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer und andere Vertreter weitergeben, die ein berechtigtes Bedürfnis haben, davon Kenntnis zu nehmen, vorausgesetzt, die Parteien bleiben für die Einhaltung dieses Vertrags verantwortlich und sind an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden, die nicht weniger schützend sind als dieser Abschnitt.


14. Marketing

1. Jegliche Marketingnutzung des Namens, Logos und einer kurzen Beschreibung der bereitgestellten Dienstleistungen des Kunden zu Werbezwecken auf der Website von hexafarms und in anderen Marketing- oder Investitionsmaterialien bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden, wie im Bestellformular festgelegt. Der Kunde kann diese Erlaubnis jederzeit durch schriftliche Mitteilung widerrufen; in diesem Fall wird hexafarms den Namen und das Logo des Kunden in neuen Materialien innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der 30 Tage nach Erhalt der Mitteilung nicht überschreiten darf, entfernen oder die weitere Nutzung einstellen.


15. Schlussbestimmungen

15.1 Gesamte Vereinbarung: Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen.


15.2 Änderungen: hexafarms kann diese Bedingungen aus legitimen Gründen ändern oder ergänzen, wie z.B. um Änderungen des anwendbaren Rechts, regulatorischer oder gerichtlicher Entscheidungen zu berücksichtigen, bestehende Funktionen zu verbessern oder zu erweitern, neue Funktionalitäten einzuführen, Sicherheit oder Funktionalität zu gewährleisten oder sich an Markt- oder technische Entwicklungen anzupassen. Wenn solche Änderungen die laufende vertragliche Beziehung erheblich beeinflussen können, wird hexafarms den Kunden in Textform innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor dem beabsichtigten Inkrafttreten benachrichtigen und die Änderungen, das Recht des Kunden, Widerspruch einzulegen, sowie die Folgen eines Nichtwiderspruchs klar benennen. Die Änderungen gelten als akzeptiert, es sei denn, der Kunde widerspricht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung in Textform. Dieses Verfahren wird nicht verwendet, um Änderungen vorzunehmen, die das vereinbarte Gleichgewicht zwischen den Dienstleistungen und den vom Kunden geschuldeten Gebühren erheblich verändern. Wenn der Kunde rechtzeitig widerspricht, kann hexafarms den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. In diesem Fall erstattet hexafarms alle im Voraus gezahlten Gebühren anteilig ab dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung.


15.3 Mitteilungen: Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen, einschließlich E-Mail, und müssen kommuniziert werden: (a) An hexafarms: per E-Mail an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse; (b) An den Kunden: durch Veröffentlichung auf den Diensten oder per E-Mail an die zuletzt für diesen Zweck vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die bereitgestellten Kontaktdaten aktuell zu halten.


15.4 Anwendbares Recht & Gerichtsstand: Diese Bedingungen und alle Verträge, in die sie integriert sind, unterliegen dem deutschen Recht, unter Ausschluss internationaler Verträge über anwendbares Recht oder Gerichtsstand, insbesondere unter Ausschluss der Regeln über das internationale Privatrecht und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG). Das ordentliche Gericht am Sitz von hexafarms ist für alle rechtlichen Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit den durch diese Bedingungen abgedeckten vertraglichen Beziehungen entstehen, ausschließlich zuständig.


15.5 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder dieser Bedingungen als rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar (ganz oder teilweise) erachtet werden, bleiben die verbleibenden Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und Wirkung. Die Parteien verpflichten sich, eine solche Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt im Falle einer unbeabsichtigten Lücke.


15.6 Abtretung: Die Rechte und Pflichten jeder Partei aus diesem Vertrag dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte abgetreten oder anderweitig übertragen werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die Zustimmung der anderen Partei an einen Nachfolger für alle oder im Wesentlichen alle ihrer Geschäfte oder Vermögenswerte, die sich auf diesen Vertrag beziehen, abtreten oder übertragen, sei es durch Verkauf, Fusion, Gesetz oder anderweitig. Jede Abtretung, die gegen diese Bestimmung verstößt, ist null und nichtig.


15.7  Gegenstücke: Dieser Vertrag kann in einem oder mehreren Gegenstücken ausgeführt werden, von denen jedes als Original gilt, die zusammen jedoch ein und dasselbe Dokument darstellen. Gegenstücke können handschriftlich oder mit einer elektronischen Unterschrift ausgeführt werden.

15.8 These Terms are drawn up in the English language. Where these Terms have been translated into another language, the English language version shall prevail in the event of any conflict or inconsistency between the versions.



hexafarms GmbH  ·  Friedrichstraße 114A  ·  10117 Berlin  ·  Deutschland

contracts@hexafarms.com  ·  hexafarms.com/terms